Initiative zur Förderung rechenschwacher Kinder in Sachsen-Anhalt e.V.

Felix, geboren November 1990
Bei der Einschulungsuntersuchung 1997 wird festgestellt, dass das "simultane Erfassen von Mengen" noch nicht altersgemäß entwickelt ist. Felix ist groß, aufgeweckt, fröhlich und freut sich auf die Schule. Die Zahlenreihe bis 10 kann er aufsagen, Farben und Formen benennen, die Motorik ist altersgemäß, also wird er eingeschult.
Das erste Halbjahr ist spannend, die Lehrerin (seit 25 Jahren im Grundschuldienst) freundlich und sehr engagiert. In der Klasse (26 Kinder) gibt es mehrere (verhaltens-) auffällige Kinder, die Lehrerin legt großen Wert darauf, dass kein Kind aufgrund seiner Besonderheit geärgert, gehänselt, ausgegrenzt wird und müht sich, jedem Kind gerecht zu werden. Das kostet natürlich viel Kraft.
Felix macht die Schule Spaß. In allen Fächern gute oder zufriedenstellende Leistungen, nur Mathe läßt arg zu wünschen übrig. Also wird geübt. Der Erfolgt bleibt aus. Also wird noch mehr geübt. Felix ist genervt, die Eltern verstehen zunächst nicht, "was daran so schwer zu begreifen ist".
Ende des ersten Schuljahres wird Felix wütend, wenn "es nach Mathe riecht" und macht "einfach zu". Die Eltern lesen im Internet von Rechenschwäche und den dazugehörigen Symptomen, sammlen alles an Informationen, was sich finden läßt.
Die Lehrerin sieht kein Problem, schließlich gibt es Kinder in der Klasse, die "viel schlimmer dran sind". "Das wird schon noch, Geduld haben und viel Üben." Die Eltern suchen Frühjahr 1998 die zuständige Schulpsychologin auf, sie weiß um die Existenz von Rechenschwäche, kann aber weder diagnostizieren noch helfen. Die Eltern wenden sich ans "Sozialpädiatrische Zentrum". Felix erhält Ergotherapie und heilpädagogisch Behandlung. Die Eltern erhalten ausführliche Beratung. Nach einem Jahr (die 2. Klasse ist vorbei, Felix hat den andauerden Streß satt, verdrängt alles, was mit Schule zu tun hat und spielt nur noch,) wird bei "gut durchschnittlicher intellektueller Befähigung", "Dyskalkulie" und "ADS" und "drohende neurotische Fehlentwicklung" diagnostiziert. Die Eltern wenden sich wegen der Dyskalkulie an eine Therapieeinrichtung. Dort wird diagnostiziert, welche Defizite in den mathematischen Grundlagen bestehen und was eine Therapie daran ändern sollte. Aber Therapie ist teuer und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Auch keine "Prüfsiegel" für Therapieeinrichtung und/oder Therapeuten, die den Eltern ermöglichen würde, das Therapieangebot einzuschätzen. Aber Alternativen sind nicht in Sicht.
Beim zuständigen Jugendamt in Magdeburg wird von den Eltern nach §35a KJHG Kostenübernahme für die beabsichtigte Dyskalkulietherapie beantragt. Das Jugendamt ist zunächst offensichtlich überfordert und braucht 3 Monate, um zum ersten Termin zu laden.
Die Eltern beantragen in der Schule eine gesonderte Benotung im Fach Mathematik, um Felix die steten Mißerfolgserlebnisse zu nehmen, das Schulamt prüft und gibt dem statt. Felix erhält darüber hinaus eine Unterrichtsstunde Konzentrationsförderung pro Woche durch die Lehrerin.
Die Dyskalkulietherapie läuft bereits über ein halbes Jahr mit erstaunlichem Erfolg , als das Jugendamt ein drittes Gutachten fordert (der Antrag liegt seit einem Jahr unentschieden herum) .
Felix hat mittlerweile "die Schnauze voll" vom ewigen "vorgestellt Werden", das Gutachten wird trotzdem erstellt und bestätigt nochmals und ausführlich bereits diagnostizierte Defizite und wiederum "drohende seelische Behinderung".
Als die dritte Klasse ist vorbei ist, hat Felix die Erfahrung gemacht, dass er doch nicht "doof" ist, sein Selbstbewußtsein kehrt zurück und er hat keine Übelkeits- und Erbrech-Attaken mehr. 4 Monate später (, wir haben bereits September 2000,) lehnt das Jugendamt ab und empfiehlt den Eltern, eine "Erziehungsberatung aufzusuchen". (Frei nach dem Motto: Sie überfordern ihr Kind mit ihrem Ehrgeiz. Es kann halt nicht jeder in Mathe Spitze sein!")
Die Eltern legen Widerspruch ein. Der wird abgelehnt. Zum ersten Mal werden Gründe genannt: die "schulischen Maßnahmen" seien "ausreichend". Die Eltern erheben Klage.
Mit dem Ende der Grundschulzeit endet auch die Therapie. Felix hat den Anschluß an den aktuellen Schulstoff geschafft, es geht ihm gut. Heute besucht Felix die 5. Klasse einer Gesamtschule, steht in Mathe auf "3" und Schule macht - man glaubt es kaum - "richtig Spaß".

Im Januar 2002 entscheidet das Verwaltungsgericht Magdeburg, 6. Kammer, Aktenzeichen 6 A 556/00 MD, dass Bescheid und Widerspruchsbescheid des Jugendamtes aufgehoben werden und die Kosten für die Dyskalkulie-Therapie in voller Höhe vom Jugendamt Magdeburg zu übernehmen sind.

 
  letzte Änderung: 06.02.2002, 13:06 Uhr
 
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