Initiative zur Förderung rechenschwacher Kinder in Sachsen-Anhalt e.V.
Was tun?
- Sammeln Sie Informationen zum Thema Rechenschwäche.
- Eine Literaturliste finden Sie hier, einige interessante Links hier.
- Bitten Sie um ein Gespräch mit dem/der Mathelehrer/in.
- Manche Lehrer haben „noch nie davon gehört“, andere bereits Informationsveranstaltungen/Weiterbildungen besucht.
- In jedem Falle ist die Zusammenarbeit mit der Schule wichtig. Es geht nicht um „Schuldzuweisungen“, (denn „schuld“ an der Rechenschwäche ist niemand,) sondern darum, wie dem Kind die tägliche Belastung gemildert, sein Selbstbewußtsein gestärkt, die Rechenschwäche behoben werden kann, kurz:
- Ihr Kind braucht die Hilfe aller.
- Suchen Sie den/die Schulpsychologen/in auf. Er/sie kann u.U. selbst testen, ob eine Rechenschwäche vorliegt, oder an andere Fachleute verweisen.
- Beantragen Sie eine differenzierte Benotung im Fach Mathematik.
- Seit 01.08.2001 ist diese Möglichkeit im Schulgesetz Sachsen-Anhalts verankert.
- „Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemein bildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges, RdErl. des MK vom 13.03.2001-3-83200-201, Absatz 5“
- Voraussetzung ist, dass eine Teilleistungsstörung diagnostiziert wurde.
- Stellen Sie Ihr Kind einem Facharzt (Kinder- und Jugendpsychiatrie)/Psychologen/Dyskalkulietherapeuten vor.
- Liegt eine Rechenschwäche vor, braucht Ihr Kind eine Einzel-Lerntherapie. (vgl. Wolfensberger: „Es gibt auch nicht die Rechenschwäche, sondern soviele verschiedene Rechenschwächen, als es rechenschwache Kinder gibt. Keine gleicht exakt der anderen .(…) Im konkreten Falle haben wir es mit der individuellen Rechenschwäche eines bestimmten Schülers zu tun.“)
- Die Anzahl der Therapieeinrichtungen in Sachsen-Anhalt ist gering. Da es hier bislang keine Qualitäts-Zertifikate für Dyskalkulietherapeuten gibt, ist die Wahl einer Einrichtung schwierig.
- Hier erfahren Sie mehr.
- Ihr Kind hat Anspruch auf Hilfe nach §35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), wenn es bereits „seelisch behindert“ oder „von seelischer Behinderung bedroht ist“.
- Wenn Sie die finanzielle Belastung, die eine Rechentherapie zwangsläufig mit sich bringt, nicht tragen können, beantragen Sie Kostenübernahme beim für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.
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- Beantragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse ebenfalls Kostenübernahme. Bislang ist uns jedoch leider kein einziger Fall bekannt, in dem die Kosten durch die Krankenkasse übernommen wurden.
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- Suchen Sie Kontakt zu anderen Eltern rechenschwacher Kinder. Gern vermitteln wir Ihnen Ansprechpartner und laden Sie zu unserem nächsten Treffen ein.