Situation

Initiative zur Förderung rechenschwacher Kinder in Sachsen-Anhalt e.V.

Zur aktuellen Situation allgemein und speziell in Sachsen-Anhalt
Ganz kurz gefasst:
Das Kind leidet unter dem Unvermögen, die geforderte Leistung zu erbringen.
Die Schule sagt: Wir können Rechenschwäche nicht therapieren!
Das Jugendamt sagt: die Schule muss das Problem lösen!
Die Krankenkassen sagen: keine Krankheit, wir sind nicht leistungspflichtig!
Die Eltern sind laufen auf der Suche nach Hilfe von einem zum anderen, die Zeit rennt davon, die Motivation des Kindes sinkt und die Probleme werden immer umfangreicher.
Zukunftsmusik:
Ein potentiell rechenschwaches Kind wird spätenstens in der Einschulungsuntersuchung als solches erkannt.
Das Kind bekommt Hilfe, noch bevor es dem Leistungsdruck der Schule ausgesetzt wird. Das geschieht durch individuelle Förderung, z.B. in kleinen, darauf spezialisierten Vorklassen oder in eigens dafür vorhandenen Einrichtungen. Die Einschulung erfolgt erst dann, wenn das Kind auf allen Gebieten „schulreif“ ist.

Oder:
Da alle Pädogogen durch Aus- oder Weiterbildung nachweisbar dazu befähigt worden sind, bemerkt der/die Grundschullehrer/in im ersten Schuljahr das „mathematisch auffällige“ Kind, vermittelt es an speziell dafür ausgebildete Fachkräfte, informiert die Eltern, befreit das Kind im Fach Mathematik von der üblichen Leistungsbewertung, wirkt aufmunternd und bestärkend auf das Kind ein.

Die Realität:
Erfahrungen der letzten 4 Jahre von Vereinsmitgliedern im Raum Magdeburg/Stendal/Oschersleben
Rechenschwache Kinder durchlaufen die ersten Schuljahre mit der steten Aufforderung mehr zu üben. Das tun sie zu Hause, im Förderunterricht, in Nachhilfestunden. Das Problem aber bleibt bestehen. (Spätestens hier wird der Unterschied zum nicht rechenschwachen Kind deutlich: mangelt es nur an der Übung, so lässt sich das Problem durch üben bessern oder lösen.)
Fast immer sind es die Eltern, die nach monate- oder jahrelangem „Übungs- und Nachhilfemarathon“ feststellen, dass „mit unserem Kind in Mathe etwas nicht stimmt“ und die notwendige Hilfe einleiten. Leider sind die meisten Lehrer/innen unzureichend informiert. Wie Lehrer/innen mit diesem Defizit umgehen, ist sehr unterschiedlich: mache Lehrer/innen informieren sich nun umfassend, andere besuchen Informationsveranstaltungen (mitunter als Lehrerfortbildung anerkannt), wieder andere fühlen sich in ihrer pädagogischen Kompetenz angegriffen und „schieben die Schuld“ auf mangelnde Übung, fehlende Unterstützung des Elternhauses oder gar die mindere Intelligenz des Kindes.
(Unserem Verein sind auch drei Fälle bekannt, in denen rechenschwache Kinder durch die Lehrerinnen bloßgestellt, vorgeführt und beschämt werden! Wie kann ein derart gequältes Kind jemals in einem Lehrer eine Vertrauensperson sehen?)

Wenn die Dyskalkulie diagnostiziert wurde und dann endlich Hilfe gefunden ist, steht die Frage der Finanzierung. Laut §35a KJHG hat ein Kind Anspruch auf Hilfe, wenn es seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht ist. Diesen Anspruch machen die Eltern für ihr Kind beim Jugenamt schriftlich geltend. Jedes Jugendamt verlangt andere Gutachen/Stellungnahmen, die beizubringen wieder viel Zeit kostet.
Dennoch wird in vielen Fällen die Übernahme der Therapiekosten verweigert. „Jugendamt verweigert Hilfe“ – leider finden sich immer häufiger derartige Beiträge in der Magdeburger Volksstimme.

Fazit: Kinder, deren Eltern nicht die Kraft oder den Mut haben, den Antrags-/Gutachten-/Hürdenlauf durchzustehen, der heute nötig ist, wirkliche Hilfe zu erhalten, und /oder Kinder, deren Eltern nicht die Kosten aufbringen können, die eine Therapie verursacht, werden wohl kaum eine Aussicht auf eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Berufsausbildung mit allen daraus resultierenden Folgen haben.

Ohne Zweifel eine Situation, die nicht befriedigen kann.